DR. OBERLOSKAMP · WEIMANN · BRINKMEIER

RECHTSANWÄLTE

VEREINSRECHT
VEREINSRECHT
  • Gründung und Beratung des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins
  • Vorbereitung der Anmeldung des Vereins für die Eintragung in das Vereinsregister
  • Satzung eines Vereins
  • Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung
  • Einladungsschreiben, Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung
  • Anmeldung einer Satzungsänderung und Vorstandswahlen
  • Zusammenarbeit mit einem Notar

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